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- Gegenstand der
Vereinbarung ist die Erteilung eines Schwimmkurses.
- Die Kinder
(Erwachsene, sofern sie mit im Wasser sind) sind ab Beginn der
Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert.
- Mit dem Erscheinen zur
Schwimmstunde wird bestätigt, dass das Kind / der Erwachsene
keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden,
ansteckende Infektionen) hat und gesund ist.
- Die Schwimmschule
übernimmt keine Haftung für Verletzungen und
Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des
Unterrichts (z.B. beim Duschen) erleidet. Die Erziehungsberechtigten
tragen Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins
Wasser gehen, sämtliche Einrichtungsgegenstände
pfleglich behandeln und in den Außenanlagen nur die Gehwege
benutzen.
- Die
Kursgebühr für das Baby-, Kleinkind- und
Rückenschwimmen setzt sich aus der Anzahl der Kursstunden und
den jeweiligen Stundensätzen zusammen. Sie ist bis zum Beginn
des Schwimmkurses unaufgefordert auf ein angegebenes Konto der
Schwimmschule zu überweisen oder beim Leiter der Schwimmschule
bar zu entrichten (s. Aushang im Aufenthaltsraum). Teilnehmer an
Seepferdchenkursen mit Schwimmgarantie zahlen eine einmalige
Kursgebühr bis zur 2. Schwimmstunde.
- Versäumt ein
Teilnehmer eine Unterrichtseinheit, so ist der Stundensatz trotzdem zu
entrichten (gilt nicht für Seepferdchenkurse).
- Reservierte
Kursplätze können bis spätestens 1 Woche vor
dem Beginn des Kurses storniert werden. Tritt ein Teilnehmer
unentschuldigt seinen Kurs nicht an, so ist er zur Zahlung von
mindestens 50% der kompletten Kursgebühr verpflichtet.
- Teilnehmer an
Schwimmkursen mit Schwimmgarantie, die dreimal unentschuldigt der
Schwimmstunde fern bleiben, werden ersatzlos vom Schwimmkurs
ausgeschlossen.
- Sollte eine der
Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Vereinbarung im
Übrigen wirksam.
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